Unsere Tätigkeit umfasst die mündliche und schriftliche Beratung/Gutachtenerstellung und Vertretung vor Gerichten und Behörden, sowie Verhandlungen mit Dritten.
Unsere Rechtsanwälte sind durch Fachanwaltstitel und/oder langjährige erfolgreiche Tätigkeit am Markt bekannt und als Spezialisten ausgewiesen und haben sich durch Publikationen etabliert.
Unsere Rechtsanwälte sind darüber hinaus auch verstärkt in der Fortbildung tätig. Informationen hierzu werden auf Anfrage gerne mitgeteilt.
Vertretung aller Arbeitnehmer im gesamten Arbeitsrecht: z.B. Kündigungsschutzrecht (Kündigungen, Aufhebungsvertrag), Arbeitsvertragsrecht, Lohn und Gehalt, Abmahnungen, Mobbing, BEM
Betriebsverfassungsrecht: Vertretung von Betriebsrat - Gremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, SE Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, JAV, SBV, Wahlvorstand).
Zu allen innerbetrieblichen Themen und Grundlagenschulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Schulungen sind auch online in Kleingruppen möglich.